Veranstaltung: | BDKJ Mainz |
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Antragsteller*in: | BDKJ Rüsselsheim |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.06.2025, 09:52 |
A4: Fahrtkostenerstattung
Antragstext
Der BDKJ Diözesanverband weitet seine Fahrtkostenerstattung auf ÖPNV-Zeitkarten
(z.B. Deutschland-Ticket, Semesterticket, Monatsticket), Fahrten mit dem eigenen
Fahrrad und mit Sharing-Fahrzeugen (E-Scooter, Lasten-/Fahrräder) aus. Der BDKJ
Diözesanvorstand etabliert zusätzlich eine vereinfachte Form der Einreichung von
Fahrtkosten (z.B. ein Online-Formular auf der BDKJ Homepage).
Begründung
Bisher werden lediglich Fahrtkosten für Fahrten mit dem privaten PKW, oder dem ÖPNV mit Einzel-, und Tageskarten erstattet. Inzwischen hat sich das Mobilitätsangebot und -verhalten weitreichend geändert. Sharing Angebote bietet gerade in größeren Städten gute Alternativen zum Auto. Zudem ist mit dem Deutschland-Ticket ein sehr attraktives Angebot für die Nutzung des ÖPNV entstanden, mit dem keine Einzelfahrkarten mehr benötigt werden und große Strecken auch verkehrsverbundübergreifend zurückgelegt werden können.
Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, sollten unsere Fahrtkostenrichtlinien angepasst werden. Die BDKJ Mitgliedsverbände haben hierzu inzwischen größere Freiheit in der Verwaltung der Fahrtkosten erhalten. Für BDKJ-Veranstaltungen fehlt diese Möglichkeit. Zusätzlich profitiert auch der Klimaschutzfonds durch vermehrte Einzahlungen.
Wir würden eine Fahrtkostenrichtlinie in Anlehnung an die der KjG vorschlagen (Zu finden unter diesem Link: Fahrtkosten - KjG Mainz). Sie sieht vor, dass Fahrradfahrten mit 0,15 €/km bezuschusst werden und Zeitkarten nach für den Verband genutzten Tagen anteilig erstattet werden. Zusätzlich könnte man daraus übernehmen, dass Fahrgemeinschaften zusätzlich belohnt werden. Wir bitten aber auch ausdrücklich um weitere Vorschläge und Änderungsanträge, um das System möglichst praktikabel für alle Akteur*innen zu gestalten.
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