Veranstaltung: | BDKJ Mainz |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Vorstand (BDKJ) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.06.2025, 09:33 |
B 4.5. : Referat Freiwilligendienste
Berichtstext
Der BDKJ-Diözesanverband Mainz ist anerkannter Träger des Freiwilligen Sozialen
Jahres.
Es gibt jedes Jahr ca. 240 Freiwillige, die in 8 Gruppen aufgeteilt sind. Jede
Gruppe wird von einer hauptamtlichen pädagogischen Fachkraft und drei
Teamer*innen (kurzfristige Beschäftigte) geleitet, mit Ausnahme der Gruppe 8:
Hier werden die Freiwilligen durch zwei hauptamtliche Bildungsreferent*innen
ohne Team begleitet. Pro Gruppe finden insgesamt 25 Bildungstage (5 x 5) statt
bzw. beim FSJ Flexi 30 bzw. 15 Bildungstage (3 x 5 pro Halbjahr).
Neben der gruppenpädagogischen Begleitung werden die Freiwilligen auch
individuell betreut. Dazu gehören z. B. Beratungsgespräche,
Interessenvertretung, Kriseninterventionen und Einsatzstellenbesuche.
Grundsätzlich sind die Bewerber*innenzahlen für unsere FSJ-Stellen im Gegensatz
zu anderen Trägern nahezu konstant geblieben, wenn auch die Bewerbungsphase
weiter in den Sommer hineinreicht. Dies führen wir zum einen auf unseren sehr
guten Ruf als FSJ-Träger zurück, da ein FSJ beim BDKJ ein hohes Qualitätsniveau
verspricht, was uns durch ehemalige FSJler*innen immer wieder bestätigt wird.
Dies drückt sich zum anderen auch darin aus, dass viele ehemalige FSJler*innen
Werbung für uns machen und so viele neue FSJler*innen über Empfehlungen von
Ehemaligen zu uns kommen. Das Beratungsgespräch zu Beginn des
Bewerbungsprozesses führen wir weiterhin als Gruppengespräch (mit anschließender
Möglichkeit für ein Einzelgespräch) und in digitaler Form durch.
Im laufenden Kursjahr 2024/2025 haben wir aufgrund des immer später werdenden
Bewerbungsprozesses erstmal eine der Regelgruppen später starten lassen. Dies
hat sich bewährt und wird auch in den kommenden Jahrgängen so durchgeführt.
Es zeichnete sich in den vergangenen Jahren ab, dass die Freiwilligen zunehmend
einen individuellen Betreuungs- bzw. Beratungsbedarf haben. Dies ist auch Grund
für eine stetige Fortbildung unseres Teams im Bereich der psychischen
Erkrankungen.
Neben der Arbeit mit den Freiwilligen ist auch die Arbeit mit den Anleiter*innen
ein wichtiges Anliegen, da sie die Freiwilligen beständig in den Einrichtungen
begleiten. Auch für die Anleitungen haben wir im Jahr 2024 einen Fachtag zum
Thema Umgang mit psychischen Erkrankungen angeboten. Zudem bieten wir jährlich
zwei Austauschtreffen für Anleitungen und einen Tag für neue Anleitungen an. Bei
diesen Veranstaltungen kooperierten wir teilweise mit dem Referat
Freiwilligendienste der Caritas im Bistum Mainz.
In der Zeit von April bis Dezember 2024 war Benedikt Beer in Teilzeit im Dienst
(Elternzeit). Die freigewordenen Stunden wurden in dieser Zeit von Miriam
Hermann aufgefangen. Seit dem 01.01.2025 ist Benedikt wieder in Vollzeit als
Leitung im Referat tätig.
Im Bereich der Verwaltung konnten wir zum 01.04.2024 eine Erhöhung der Stunden
von Gaby Schweikard von 14 auf 18 Stunden erreichen.
Zum 01.07.2024 konnten wir erstmals eine Werkstudierendenstelle bei uns im
Referat besetzen. Antonia Schulte hat diese Stelle derzeit inne und wird uns zum
31.07.2025 verlassen. Die Stelle soll nach dem Sommer wiederbesetzt werden.
Im Zeitraum von November 2024 bis März 2025 hat Anudari Erdenechimeg ihr
studienintegriertes Praxissemester bei uns absolviert.
Um künftig im Abwesenheitsfall der Referatsleitung besser aufgestellt zu sein,
konnten wir zum 01.01.2025 die Aufgabe der stellvertretenden Referatsleitung an
die bisherige Stelle von Daniela Mohr als Koordinatorin im Referat andocken.
Miriam Heinz hat zum 01.03.2025 eine ihrer zwei Kursgruppen abgegeben und wird
bis zum 28.02.2026 die Vertretung von Anja Krieg im Referat Prävention
übernehmen. Seit dem 15.03.2025 hat Louis-Baptiste Bertrand die freigewordene
Stelle als Bildungsreferent der Gruppe 1 inne.
Zum 01.01.2024 wurde das Honorarsystem durch die Einführung der kurzfristigen
Beschäftigung abgelöst. Dies bedeutet, dass alle 27 Teamer*innen im Rahmen ihrer
Tätigkeit als Mitarbeiter*innen des Bistums gelten und dementsprechend auch nach
TVöD (EG1) bezahlt werden. Durch die Umstellung werden nun auch Vor- und
Nachbereitung, sowie alle Teamveranstaltungen (Teamwochenende und Teamtag)
vergütet. Nachdem wir nun das erste Jahr im neuen System gearbeitet haben, lässt
sich grundsätzlich ein positives Fazit ziehen. Lediglich die Verwaltungsabläufe
und die Dauer bis zur Auszahlung der Gehälter sind aktuell Kritikpunkte.
Für das Kursjahr 2024/2025 haben wir 7,5 Prozent weniger Mittel von Seiten des
Bundes erhalten. Die Höhe dieser Kürzungen ist für uns verkraftbar, weitere
Kürzungen würden uns aber zu einer Reduzierung der FSJ-Stellen zwingen.
Für das Kursjahr 2025/2026 konnten die Mittel in gleicher Höhe wie 2024/2025
gesichert werden. Mit Blick auf die neue Bundesregierung müssen wir abwarten,
wie sich die finanzielle Situation für die kommenden Jahre entwickelt und welche
Rolle hier die Debatte um einen Pflichtdienst spielt.
Arbeitshilfe für Anleitungen und Öffentlichkeitsarbeit für Einsatzstellen
Seit Februar 2025 ist unsere neue Arbeitshilfe für die Anleitungen verfügbar.
Neben der gedruckten Variante gibt es eine digitale Ergänzung. Die Idee ist, im
gedruckten Teil alle grundsätzlichen Informationen abzubilden und im digitalen
Teil Hilfestellungen und Informationen aufzuführen, die sich immer wieder
anpassen.
Der digitale Teil steht unter folgendem Link zur Verfügung:
Anpassung des Taschengeldes, Einführung des Mobilitätszuschusses und rechtliche
Prüfung der FSJ-Vereinbarung
Zum Start des neuen Kursjahres konnten wir die Einführung des
Mobilitätszuschusses (50,00 Euro mtl.) erreichen. Dieser entlastet die
Buchhaltung deutlich, da so keine Nachweise für Fahrtkosten mehr nötig sind.
Darüber hinaus werden so alle Freiwilligen gleichbehandelt.
Unser Ziel war es, parallel zum Mobilitätzuschuss, auch eine Erhöhung des
Taschengeldes um 50,00 Euro auf 240,00 Euro vorzunehmen. Dies konnten wir zum
jetzigen Zeitpunkt aber nicht ermöglichen, da sonst die Refinanzierung über
Landes- und Bundesmittel nicht mehr ausgereicht hätte. Wir werden das Thema aber
im Blick behalten und zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen.
Zudem haben wir uns im letzten Jahr intensiv mit der FSJ-Vereinbarung (Vertrag
zwischen Freiwilligen, Einsatzstellen und uns) beschäftigt, da hier einige
juristische Mängel gefunden wurden. Zum Start des neuen Kursjahres im Sommer
2025 erhalten nun alle Freiwilligen eine grundsätzlich überarbeitete und
erweiterte FSJ-Vereinbarung.
Im letzten Jahr hat uns zudem das Thema der Standardisierung unserer
Bildungsarbeit beschäftigt. Gemeinsam haben wir im Rahmen einer Teamklausur
wichtige Eckpunkte und Mindeststandards für uns vereinbart. Ziel davon ist, dass
in allen Gruppen eine gleichwertige Qualität sichergestellt werden kann und wir,
wo möglich und sinnvoll, Synergien nutzen können.
Innerhalb des Referates hat sich die AG Inklusion und Diversität unter anderem
mit der Erstellung von Unterlagen in einfacher Sprache beschäftigt. Die
erstellten Unterlagen sind auf unserer Homepage frei zugänglich
(https://bistummainz.de/jugend/fsj/inlandsdienste/). Um dies umsetzen zu können,
hat sich Daniela Mohr zuvor in diesem Bereich weitergebildet.
Nach einem erfolgreichen Förderantrag bei der Johannesstiftung des Bistums
stehen uns bis Ende 2026 Gelder zur Förderung von Sprachkursen zu Verfügung.
Konkret wurden uns 15.000,00 Euro zur Förderung von 30 Freiwilligen mit je
500,00 Euro bewilligt. Die Vergabe an die Freiwilligen liegt dabei in unseren
Händen. Das Angebot richtet sich sowohl an internationale Freiwillige als auch
an Freiwillige aus dem Inland mit einem entsprechenden Bedarf. Mit dieser
Maßnahme wollen wir einen Beitrag zu einer besseren Integration leisten und die
Chancen für eine Ausbildung/ein Studium nach dem FSJ erhöhen. Mit Blick auf den
Fachkräftemangel sehen wir hier ein großes Potenzial.
Seit dem vorletzten Jahr befinden wir uns im Prozess der Überarbeitung unseres
Bildungskonzeptes. Dieses soll künftig auch unsere Grundhaltungen im Bereich
Inklusion, Diversität und Nachhaltigkeit abbilden. Zudem sollen auch die
Erkenntnisse des ISK einfließen. Die Fertigstellung hat sich aufgrund der
Elternzeit von Benedikt Beer etwas verzögert und soll im Sommer 2025 erfolgen.
Die katholischen Freiwilligendienstträger haben sich auf eine interne
Qualitätsprüfung verständigt. Wir als Träger werden im Kursjahr 2024/2025
geprüft und müssen bis zum Januar 2026 unser Prüfhandbuch einreichen.
Anschließend erfolgt dann die Prüfung durch den Qualitätsausschuss der
Trägerkonferenz.
Da die Prüfung sehr umfangreich ist, werden wir im kommenden Jahr viele
Ressourcen dafür aufwenden müssen. Das aktuelle Qualitätshandbuch ist auf
unserer Homepage zu finden:
https://bistummainz.de/export/sites/bistum/jugend/fsj/.galleries/downloads/Quali-
handbuch_FWD-Katholische-Traegergruppe_final.pdf
Im Rahmen einer Teamklausur im Winter 2024 haben wir uns dazu entschieden, eine
der fünf Bildungswochen auf einzelne Wahlseminartage aufzuteilen. Dies hat
unterschiedliche Gründe: Zum einen wollen wir so die Belastung auf Seiten der
Bildungsreferent*innen reduzieren, zum anderen haben wir so künftig die
Möglichkeit, Themen der politischen und religiösen Bildung gezielter zu setzen
und ein breiteres Angebot zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2025 werden wir uns sowohl mit der inhaltlichen als auch mit der
administrativen Umsetzung beschäftigen und im Kursjahr 2026/2027 erstmals mit
der neuen Seminarstruktur arbeiten.
Die Zahl der Unterkünfte für Freiwillige, die entweder aus dem Ausland kommen
oder nicht bei ihren Familien wohnen können/wollen, nimmt zu, wohingegen die
Zahl der Einsatzstellen mit Übernachtungsmöglichkeiten zurückgegangen ist. Wir
suchen daher nach langfristigen Lösungen und wollen mit unterschiedlichen
Stellen des Bistums nach Möglichkeiten suchen.
Gemeinsam mit den anderen katholischen Trägern und weiteren Akteuren wollen wir
uns im Jahr 2025 stark in die Debatte rund um den Pflichtdienst beziehungsweise
die bessere Finanzierung der Freiwilligendienste einbringen.
Dabei lehnen wir eine Einführung des Pflichtdienstes ab und setzen auf die
Schaffung eines Rechtsanspruches. Dieser würde allen jungen Menschen die
gesetzlich zugesicherte Möglichkeit bieten, einen Freiwilligendienst absolvieren
zu können. Dies ist nicht nur deutlich günstiger als der Pflichtdienst, sondern
stärkt auch die Freiwilligkeit und wäre aus unserer Sicht deutlich attraktiver.
Die Forderungen sind in der Vision 2030 zusammengefasst, weitere Informationen
sind hier abrufbar: https://www.rechtauffreiwilligendienst.de/
Mit Blick auf die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2026 werden wir uns
auch im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligendienste mit
Forderungen einbringen.
Sina Reicherts (KjG):