Der Antrag war in der ursprünglichen Form nicht gegendert und nicht geschlechtergerecht in der Zusammensetzung.
Antrag: | Einberufung BDKJ-Diözesanausschuss |
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Antragsteller*in: | Anna Mersch |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.06.2024, 13:32 |
Antrag: | Einberufung BDKJ-Diözesanausschuss |
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Antragsteller*in: | Anna Mersch |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.06.2024, 13:32 |
3. Jeweils ein Vertreterein*e Vertreter*in der Präsidien der Subkonferenzen
4. vier VertreterVertreter*innen des Diözesanvorstand
2. die ReferentenReferent*innen der Diözesanverbandes
beträgt ein Jahr. Jeweils die Hälfte der Stellen von Dekanatsverbänden und Jugendverbänden entfallen auf weibliche oder diverse und männliche oder diverse Personen.
Antragsteller: Diözesanwahlausschuss [Tobias Eggers; Tamara Schön; Sophie
Eberle; Michael Schmitt]
Die Diözesanversammlung möge beschließen den Diözesanausschuss vorübergehend
wieder einzuberufen.
Der Diözesanausschuss vertritt die Diözesanversammlung zwischen den
Diözesanversammlungen.
Der Diözesanausschuss beschließt über alle Angelegenheiten des
Diözesanverbandes, ausgenommen:
1. die der Diözesanversammlung vorbehaltenen Zuständigkeiten,
2. die der Diözesankonferenz der Jugendverbände vorbehaltenen Zuständigkeiten,
3. die der Diözesankonferenz der Dekanatsverbände vorbehaltenen Zuständigkeiten
4. die Auflösung des BDKJ-Diözesanverbandes.
Die Aufgaben des Diözesanausschuss sind:
1. beschließt über die Übertragung von Aufgaben an einen Jugendverband soweit in
einer weiteren Gliederung nur ein solcher existiert
2. Beratung und Unterstützung des Diözesanvorstandes
3. Kontrolliert die Umsetzung der Beschlüsse der Organe des Diözesanverbandes
4. Abgabe eines Votums zum Haushaltsplan des Diözesanverbandes und zur
Verwendung des Jahresergebnisses
5. Vorbereitung und Nachbereitung der Diözesanversammlung
6. Schlichtung bei Konflikten zwischen dem Diözesanvorstand, Dekanatsverbänden
oder Jugendverbänden
Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind:
1. vier gewählte Mitglieder aus den Reihen der Jugendverbände
2. vier gewählte Mitglieder aus den Reihen der Dekanate, soweit diese gebildet
wurden oder entstanden sind und
3. Jeweils ein Vertreterein*e Vertreter*in der Präsidien der Subkonferenzen
4. vier VertreterVertreter*innen des Diözesanvorstand
Weitere beratende Mitglieder des Diözesanausschusses sind:
1. die Mitglieder des Diözesanvorstands soweit sie nicht stimmberechtigt sind
2. die ReferentenReferent*innen der Diözesanverbandes
3. der*die Diözesansekretär*in
4. der Bundesvorstand des BDKJ
5. weitere Mitglieder können auf Beschluss des Diözesanausschuss berufen werden.
Der Ausschuss besteht für zwei Jahre kann auf Beschluss verlängert oder neu
eingesetzt werden.
Die Wahl ist persönlich, eine Stellvertretung ist nicht möglich, die Amtszeit
beträgt ein Jahr. Jeweils die Hälfte der Stellen von Dekanatsverbänden und
Jugendverbänden entfallen auf weibliche oder diverse und männliche oder diverse Personen.
Der Diözesanausschuss tagt mindestens vier Mal jährlich, er wird vom
Diözesanvorstand einberufen und geleitet.
Die Diözesanversammlung kann alle Beschlüsse des Diözesanausschusses ändern
Der Antrag war in der ursprünglichen Form nicht gegendert und nicht geschlechtergerecht in der Zusammensetzung.
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