Veranstaltung: | BDKJ Mainz |
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Antragsteller*in: | KJB Rheinhessen |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 16.06.2025, 14:33 |
A6: Fusion der bisherigen Dekanate Bingen, Mainz-Süd und Mainz-Stadt zu einem Bezirk
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
Begründung
- Gemeinsamer Vorschlag der Vorstände: Nach mehreren Sitzungen zur Beratung haben die Vorstände gemeinsam diesen Vorschlag für die künftige Zusammenarbeit gestellt. In den Dekanatsversammlungen wurden die Gruppen und Verbände hierzu informiert und stimmten dafür. Ziel war es, diesen Antrag dann in die Diözesanversammlung 2025 einzubringen, was wir hiermit tun.
- Reaktion auf den MOSE-Prozess: Durch die Fusion reagieren wir auf den MOSE-Prozess des BDKJ DV Mainz und passen die sich auflösenden Dekanatsstrukturen an die aktuellen Gegebenheiten an. Damit wollen wir uns für die momentanen Herausforderungen, u. a. die des Pastoralen Weges, fit machen.
- Effektivere Zusammenarbeit: Effektiv arbeitet das KJB Rheinhessen, Standort Mainz, aktuell schon auf der Ebene der Teilregion Rheinhessen Nord. Durch die Fusion der bisherigen drei Dekanate soll eine bessere Vernetzung und eine effektivere Zusammenarbeit in den BDKJ-Strukturen ermöglicht und Doppelstrukturen vermieden werden. Veranstaltungen können dann einfacher gemeinschaftlich vorbereitet und durchgeführt werden.
- Stärkere Lobbyarbeit: Ein weiterer Vorteil durch den gemeinsamen Bezirk ist, dass wir für mehr Jugendliche und junge Erwachsene sprechen und so eine größere Basis für unsere Lobbyarbeit haben. Die Interessen in den politischen (Kreisjugendring Mainz-Bingen und Stadtjugendring Mainz) und diözesanen Gremien können wir dann mit stärkerer Stimme vertreten.
- Zum Namen des neuen Bezirks: Die Dekanatsversammlungen haben sich mehrheitlich für die Namen „Rheinhessen Nord“ ausgesprochen. Diese Formulierung hat sich bereits auf einigen Ebenen etabliert. Sie spiegelt die gesamte Bistumsregion Rheinhessens wider. Unser Gedanke dazu ist, dass wir durch den regionaleren Begriff besser ein Verbundenheits- und Heimatgefühl wecken können.
- Gezielte Ansprechpersonen für die Ortsgruppen: Die Zusammenarbeit mit den Gruppen vor Ort soll besonders in der Anfangszeit durch gezielte Ansprechpersonen in einem erweiterten Vorstand u. a. mit Personen aus den bisherigen Vorständen gewährleistet bleiben. Die konkrete Umsetzung und Wahl muss noch mit Hilfe der neuen Mustersatzung besprochen und z. B. durch eine geeignete Geschäftsordnung umgesetzt werden.
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