Veranstaltung: | BDKJ Mainz |
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Antragsteller*in: | DPSG, Dekanatsvorstand Darmstadt, Bezirksvorstand Rheinhessen Süd (dort beschlossen am: 29.06.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.06.2025, 11:19 |
I.A.1. Zukunftswerkstatt BDKJ
Antragstext
Die Organisation des Prozesses wird von einer Person aus dem Vorstand sowie 1-2
Personen je Subkonferenz übernommen. Diese sind sobald wie möglich, spätestens
aber bis zu den nächsten Tagungen der Subkonferenzen festzulegen. Die Benennung
erfolgt für ein Jahr. Der Prozess ist bis zur Diözesanversammlung 2026
terminiert, hier sollen Ergebnisse vorgestellt werden. Eine etwaige
Weiterführung und / oder Anpassung der Prozessmethode obliegt der nächstjährigen
Versammlung.
Begründung
In den vergangenen Jahren sind in den Reihen der Versammlungsmitglieder immer wieder Bedenken und Unzufriedenheiten in Bezug auf die konzeptionelle und strukturelle Zusammenarbeit von BDKJ-Vorstand und den Gliederungen des Diözesanverbandes, sowie den Gliederungen untereinander zu Tage getreten. Diese kulminierten in einem angeregten Austausch auf der Diözesanversammlung. Geführte Gespräche zeigten weiterhin die Aktualität sowie einen flächendeckenden Bedarf nach Reflexion und Überarbeitung der Zusammenarbeit durch die Reihen der Mitgliedsverbände und Dekanatsvorstände hinweg. Kommunikationswege überdenken, gelebte und gefühlte Hierarchien überwinden, ein kollegialeres Miteinander anstreben – das waren Schlaglichter dieses Austauschs.
In Zeiten sinkender Mitgliedszahlen und steigender Schwierigkeit in der Begeisterung Ehrenamtlicher ist es umso wichtiger, den aktiven Mitwirkenden im Verband einen bestmöglichen Raum zu bieten, ihr Engagement zu entfalten. Im Sinne einer im Bistum angestrebten und im ISK verstetigten offenen Fehlerkultur sieht die Konferenz sich in der Pflicht, diese Themen in geordnetem Rahmen anzugehen. Eine externe Prozessbegleitung soll hier eine harmonische und konstruktive Arbeit zu garantieren.
Eine Beschlussfassung zu dieser Thematik setzt ein wichtiges Zeichen und nimmt sowohl die Versammlung als auch den Vorstand in die Pflicht. Dies wird durch die gezielte Benennung verantwortlicher Personen realisiert.
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