Änderungen von A8 zu A8
Ursprüngliche Version: | A8 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 24.05.2024, 12:16 |
Neue Version: | A8 (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.06.2024, 17:49 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 3 bis 6:
Die Diözesanversammlung möge beschließen das Kalenderjahr 2025 unter das Jahresthema „Gegen den Rechtsruck und für eine vielfältige, demokratische Gesellschaft“ zu stellen und zu diesem Themenschwerpunkt Angebote bereitzustellen. Antirassistische Bildungsarbeit, Auseinandersetzung mit der Pluralität jüdischen Lebens sowie Gedenkstättenbesuche können u.a. Ausgangspunkte dieser Arbeit sein.
Das Aktionsjahr soll erstens die Positionierung des BDKJ Mainz und seiner Mitglieds- und Dekanatsverbände nach außen und nach innen unterstreichen, bekannt und bewusstmachen. Zweitens soll deutlich werden, dass die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der katholischen Jugend(verbands)arbeit im Bistum Mainz diese Haltung in konkrete Handlungen übersetzen und so Gesellschaft aktiv gestalten.
Der BDKJ-Diözesanverband entwirft dazu ein gemeinsames Logo (Zeichen, Emblem etc.), mit welchem die Angebote und Formate in der Bewerbung und Berichterstattung kenntlich gemacht werden können, deren Ausrichtung und Inhalte zum Aktionsjahr passen. In den sozialen Medien soll ein passendes und wiederkehrendes Hashtag genutzt werden. Auf einer Aktionsseite der BDKJ-Homepage werden Positionierung, Veranstaltungen und Angebote vorgestellt. Mit Verweis auf das Aktionsjahr werden die Positionierungen in den jeweiligen Strukturen des BDKJ-Diözesanverbandes, der Mitglieds- und Dekanatsverbände weiterhin thematisiert sowie über die bestehenden Kanäle in Politik, Kirche und Gesellschaft eingebracht.
Darüber hinaus möge die Diözesanversammlung zu diesem Zwecke einen Arbeitskreis einrichten, der mit einer Vertretung aus dem Vorstand und einem thematisch passenden Referaten zusammen die Planungen und Themenarbeit in die Hand nimmt. Auf der DV 2025 sollen die Fragen und Überlegungen zwischenevaluiert und für die 2. Jahreshälfte und darüber hinaus ggf. angepasst und verstetigt werden.