A9: Umgang Machtmissbrauch
Veranstaltung: | BDKJ Mainz |
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Antragsteller*in: | BDKJ Vorstand (dort beschlossen am: 24.06.2023) |
Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(10.06.2024) |
Veranstaltung: | BDKJ Mainz |
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Antragsteller*in: | BDKJ Vorstand (dort beschlossen am: 24.06.2023) |
Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(10.06.2024) Version 2 |
Die BDKJ Diözesanversammlung möge beschließen, dass der BDKJ Diözesanvorstand
das Thema in der Erstellung des ISK BO einbringt und dafür sorgt, dass geeignete
Meldewege entstehen. Ebenso wird das Thema bei der Erstellung der
Qualitätskriterien für die Seelsorge im Dezernat Seelsorge eingebracht. Bei
Bedarf kann der Vorstand das Thema im den Rat der Katholiken und Katholikinnen
oder der AG Verbände thematisieren.
Die BDKJ Diözesanversammlung möge beschließen, dass der BDKJ Diözesanvorstand das Thema "Umgang mit Machtmissbrauch" in der Erstellung des ISK des BO einbringt und dafür sorgt, dass geeignete Meldewege entstehen. Ebenso wird das Thema bei der Erstellung der Qualitätskriterien für die Seelsorge im Dezernat Seelsorge eingebracht. Bei Bedarf kannsoll der Vorstand das Thema im den Rat der Katholiken und Katholikinnen oder der AG Verbände thematisieren.
Zwar ist es für Angestellte des Bistums möglich, sich im Rahmen ihrer beruflichen Tatigkeit über die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Mainz Schritte gegen den allgemeinen Machtmissbrauch einzuleiten, allerdings stehen diese Wege ehrenamtlich tätigen Personen nicht offen. Bei großen und internationalen Unternehmen ist es hingegen Gang und Gäbe, dass diese über entsprechende Compliance Regelungen verfügen, welche auch (im besten Fall) ganz allgemein Fehlverhalten im eigenen Unternehmen untersuchen und bei entsprechenden Verstößen auch Verfahren einleiten. Ziel dieses Antrages ist es, ein breit aufgestelltes Analogon zu solchen Compliance Regelungen auch im Bistum einzuf¨uhren. Da dies außerhalb des intrinsischen Machtbereiches des BDKJ Mainz liegt, sind die formalenWege ¨uber den Katholikenrat und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände im Bistum Mainz zu gehen. Der BDKJ Diözesanvorstand kann nach §24 (2) 11 der BDKJ Diözesansatzung hierzu von der BDKJ Diözesanversammlung beauftragt werden, Seite 2 / 3 entsprechende Anträge an diese Gremien zu stellen.
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