Veranstaltung: | BDKJ Mainz |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | BDKJ Vorstand |
Beschlossen am: | 16.06.2024 |
Antragshistorie: | Version 3 |
Umgang Machtmissbrauch
Beschlusstext
Die BDKJ Diözesanversammlung möge beschließen, dass der BDKJ Diözesanvorstand
das Thema "Umgang mit Machtmissbrauch" in der Erstellung des ISK des BO
einbringt und dafür sorgt, dass geeignete Meldewege entstehen. Ebenso wird das
Thema bei der Erstellung der Qualitätskriterien für die Seelsorge im Dezernat
Seelsorge eingebracht. Bei Bedarf soll der Vorstand das Thema im den Rat der
Katholiken und Katholikinnen oder der AG Verbände thematisieren.
Begründung
Zwar ist es für Angestellte des Bistums möglich, sich im Rahmen ihrer beruflichen Tatigkeit über die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Mainz Schritte gegen den allgemeinen Machtmissbrauch einzuleiten, allerdings stehen diese Wege ehrenamtlich tätigen Personen nicht offen. Bei großen und internationalen Unternehmen ist es hingegen Gang und Gäbe, dass diese über entsprechende Compliance Regelungen verfügen, welche auch (im besten Fall) ganz allgemein Fehlverhalten im eigenen Unternehmen untersuchen und bei entsprechenden Verstößen auch Verfahren einleiten. Ziel dieses Antrages ist es, ein breit aufgestelltes Analogon zu solchen Compliance Regelungen auch im Bistum einzuf¨uhren. Da dies außerhalb des intrinsischen Machtbereiches des BDKJ Mainz liegt, sind die formalenWege ¨uber den Katholikenrat und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände im Bistum Mainz zu gehen. Der BDKJ Diözesanvorstand kann nach §24 (2) 11 der BDKJ Diözesansatzung hierzu von der BDKJ Diözesanversammlung beauftragt werden, Seite 2 / 3 entsprechende Anträge an diese Gremien zu stellen.