Änderungen von B 1.6. zu B 1.6.
Ursprüngliche Version: | B 1.6. (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.06.2025, 09:50 |
Neue Version: | B 1.6. (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 16.06.2025, 14:59 |
Titel
Berichtstext
Von Zeile 56 bis 57:
Material gegen Rechts und Unvereinbarkeitsbeschluss BDKJ mit AfD
Unvereinbarkeitsbeschluss BDKJ mit AfD
Mit dem Beschluss auf Bundesebene: "Verfassungsfeindlichkeit konsequent begegnen – Einheitliches Vorgehen gegen AfD-Mitglieder in den Strukturen des BDKJ" werden umfassende Informationen und ggf. auch Satzungsänderungen entwickelt, wie mit der AfD und ihren Mitgliedern innerhhalb des BDKJ und der Jugendverbandsarbeit der Mitgliedsverbände umgegangen werden kann bzw. sollte. Sobald diese Informationen vorliegen, werden wir diese natürlich auf unserer Webseite verlinken und auch den Untergliederungen im DV Mainz zugänglich machen. Bei aktuellen Frage- undProblemstellungen im Verband kann natürlich die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus genutzt werden, um ein konkretes Vorgehen zu besprechen.
Bezüglich der Firmen und Initativen, die die AfD und extremistisches Gedankengut finanziell oder öffentklich ideel unterstützen, ergibt sich das juristische Problem, dass diese Bezüge nicht gesichert vorliegen und daher auch nicht öffentlich "unterstellt" werden können. Häufig sind es Personen aus Firmen und Initiativen, die die AfD als reine Privatperson unterstützen.
Daher könnten wir maximal auf ausgewählte öffentliche Berichterstattungen exemplarisch verweisen, die solche Beziehungen differenziert darstellen. Ob, dann eine Gruppe die entsprechenden Firmen boykottiert müssten diese auf der Grundlage der Berichte selbst entscheiden, da wir hier juristische sicher, keine Empfehlung geben können.